Umschuldung der Immobilienfinanzierung
Eine Umschuldung dient dem Kreditnehmer in erster Linie dazu, einen bestehenden Kredit mit hohen Zinsen gegen einen Kredit mit weitaus besseren Kreditkonditionen auszutauschen. Dies wird natürlich von den Kreditgebern nicht gerne gesehen, vor allem in Zeiten eines vorherrschenden Zinstiefs.
Generell kann sich kein Darlehensgeber gegen diesen Vorgang wehren, insofern nicht im bestehenden Kreditvertrag für diesen Zweck geltende Vereinbarungen getroffen wurden, die eine vorzeitige Laufzeitkürzung nicht erlauben – häufig z. B. bei Baufinanzierungen. Diese Rechtsprechung hat zugleich zur Konsequenz, dass bei jedem Darlehensabschluss das Kleingedruckte vom Verbraucher immer mit größter Aufmerksamkeit studiert werden muss, bevor eine Unterschrift erfolgt, und zudem werden bei Umschuldungen von den Kreditinstituten zumeist Vorfälligkeitsentschädigungen verrechnet, die in einer Kalkulation zur Umschuldung von z. B. einem Ratenkredit einfließen müssen und letztendlich die Rentabilität beeinflussen können.
Rentabilität
Interessant für den Kreditnehmer ist selbstverständlich die Umschuldung der Immobilienfinanzierung, die jedoch von vielen Kreditinstituten ausgeschlossen wird oder nur mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen einhergeht. Vor allem dann, wenn ein bestehender Darlehensvertrag noch lange Laufzeiten aufweist kann sich dieses Verfahren als günstig erweisen. Allerdings können bei einer Umschuldung der Immobilienfinanzierung auch mehrere Kredite zu einem einzigen zusammengefasst werden , was die beliebtes Variante ist und zudem von einigen Kreditinstituten gerne unterstützt wird, weil sich deren Arbeitsaufwand dabei deutlich verringert.
Ende der Zinsbindung
Am Ende einer vereinbarten Zinsbindung ist eine Umschuldung des Kredits bzw. der Restschuld immer kostenfrei möglich. In solchen Fällen wird häufig der Wechsel des Kreditinstituts ins Kalkül der Darlehensnehmer gezogen. Dabei lassen sich erfahrunsgemäß auch bei geringen Unterschieden im Effektivzins gut und gerne Verhandlungen mit dem bisherigen Kreditgeber führen, die meist zugunsten des Darlehensnehmers ausgehen. Bei der Umschuldung der Immobilienfinanzierung zum Ende der Zinsbindung muss nämlich vom Verbraucher auch damit gerechnet werden, dass ein neues Kreditinstitut ebenfalls auf eine Abtretungserklärung der Darlehensschuld im Grundbuch besteht, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen für eine Umschuldung treffen immer dann zu, wenn beispielsweise eine Immobilie oder ein Kreditobjekt veräußert werden. Denn in solchen Fällen verlieren die Kreditgeber oftmals auch die Absicherung des Kreditbetrages, z. B. im Grundbuch, und sind deshalb mit einer Umschuldung des Darlehens häufig einverstanden. Überdies können Darlehensverträge, die über eine längere Zinsbindung als 10 Jahre verfügen, mit einer Frist von 6 Monaten auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, es sei denn, der Darlehensnehmer hat bei Vertragsabschluss einst ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.
Ebenfalls ein Recht zur Umschuldung hat der Kreditnehmer dann, wenn sich der eigentliche Kreditgeber verändert. Dies kann beispielsweise bei einer Fusion von zwei Kreditinstituten passieren, allerdings müssen in solchen Fällen immer Gründe nachgewiesen werden, warum eine Vertragsübernahme nicht akzeptiert werden kann.