Grundschuld auch nach Tilgung bestehen lassen
Wenn Sie sich eine neue Immobilie anschaffen oder erbauen, kann es unter Umständen sein, dass Sie bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen müssen, wenn die eigenen finanziellen Mittel vorerst nicht ausreichen. Dies ist inzwischen noch selten ein Problem, da die Bank dazu als Sicherheit ein so genanntes Grundpfandrecht erhebt. Dies kann in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld erfolgen und dient der Bank dazu, den Kreditwert anderweitig zurückbekommen, falls der Schuldner sein Darlehen nicht mehr bedienen kann.
Hypothek vs. Grundschuld
Eine Hypothek erlischt und wird wieder vollkommen aus dem Grundbuch gestrichen, sobald der Kreditnehmer den vollständigen Betrag zurückgezahlt hat. Anders läuft es bei einer Grundschuld ab: sie besteht unabhängig vom Bestand oder der Höhe der durch sie gesicherten Forderungen weiter, selbst wenn die Grundschuld von Seiten des Kreditnehmers in voller Höhe zurückgezahlt wurde. Sie kann dadurch als Sicherheit für ein weiteres Darlehen verwendet werden, es sei denn, man beantragt die Löschung der Grundschuld ausdrücklich beim Grundbuchamt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät den Verbrauchern dazu, auf die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch zu verzichten, da dadurch nur unnötig Kosten anfallen würden. Ein Teil davon müsste an den Notar geleistet werden, der andere Teil ginge an das Grundbuchamt.
Eingetragene Grundschuld bringt Vorteile und spart Geld
Einfacher und billiger ist es, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Im Falle einer Veräußerung der Immobilie wird später zusätzlich der Käufer belastet. Die Bank kann in diesem Falle die Grundschuld weiter nutzen, falls der neue Käufer den Immobilienkredit bei derselben Bank aufnimmt. Dabei fallen dann lediglich Gebühren an, wenn das Darlehen höher ist als die bestehende Grundschuld. Wenn der neue Käufer bei einem anderen Kreditinstitut ist, spielt dies auch keine Rolle, weil die Grundschuld weitergereicht werden kann und der Eintrag im Grundbuch bestehen bleibt. Es wird lediglich vermerkt, dass es einen neuen Käufer gibt.
Eine weitere Möglichkeit, die noch immer bestehende Grundschuld zu nutzen ist, wenn man beispielsweise nach Jahren einen Kredit für die Renovierung der Immobilie aufnehmen möchte. Auch dann spart man sich Geld und muss nicht noch einmal erneut die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch beantragen.