Wie manage ich eine Umschuldung?
Bei einer Umschuldung muss ein bestehender Kredit durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers abgelöst werden. Die Möglichkeiten zu einer Umschuldung ergeben sich:
- wenn ein kurzfristiger Bankkredit in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden soll
- wenn ein Gleitzinsdarlehen durch eine Festzinshypothek ausgetauscht werden soll
- wenn die Zinsfestschreibung des bisherigen Darlehens ausläuft, der Darlehensnehmer einer Verlängerung des Darlehens nicht zustimmt und über ein drittes Institut das Darlehen ablöst
Sparmöglichkeiten
Um eine Umschuldung vorzunehmen, sollte man sich zunächst die entsprechenden Vertragsunterlagen ansehen und prüfen, ob und wie eine Umschuldung möglich ist. In vielen Fällen sind die Hypothekenzinsen momentan günstiger als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Kann dem Vertrag entnommen werden, dass die Zinsbindung bald erlischt oder bereits seit Bestehen des Vertrags ein variabel verzinstes Darlehen gewählt wurde, lohnt sich ein Gespräch mit einem Bank- oder Finanzierungsberater. Mit diesem können Sie neue Finanzierungsvarianten unter Berücksichtigung der aktuellen Hypothekenzinsen errechnen. Sind die Hypothekenzinsen aktuell geringer und bleibt die Tilgungshöhe gleich, verringert sich die monatliche Rate. Alternativ kann man sich natürlich auch dafür entscheiden, die Höhe der monatlichen Rate unverändert beizubehalten. Dann ist die Umschuldung günstiger und die Rückzahlung schneller abgeschlossen.
Recht auf Umschuldung?
Da eine Umschuldung oft von den Darlehensgebern abgelehnt wird, stellt sich die Frage, ob ein rechtlicher Anspruch auf eine Kündigung besteht.
Bei einem Darlehen mit variabler Verzinsung besteht gemäß der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 609a BGB ein Recht zur vorzeitigen entschädigungslosen Rückzahlung mit einer dreimonatiger Kündigungsfrist. Entscheidend ist der Kündigungstermin. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt als Bedingung, dass der Schuldner seiner Bank den Zinsschaden ausgleicht. Rechtlich ist bislang allerdings noch ungeklärt, ob der Kreditgeber verpflichtet ist, einen Schuldner aus dem Vertrag zu entlassen, der sein Darlehen gegen den Ersatz des Zinsschadens vorzeitig zurückzahlen möchte.
Die Mehrheit der Juristen kommt zu der Auffassung, dass ein Vorfälligkeitsentgelt, das den Zinsschaden übersteigt und den Versuch des Kreditgebers darstellt, sich an den Zinsgewinnen aus der Umschuldung zu beteiligen, rechtswidrig ist.