Begriffserklärung
Eine Hypothek berechtigt den Gläubiger sich aus dem durch die Zwangsversteigerung ergebenden Erlös zu befriedigen, sofern eine ihm Forderung zusteht, welche durch die Hypothek gesichert ist. Hypotheken können auch übertragen werden.
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am Dienstag, den 27. Mai 2008 um 13:08 Uhr veröffentlicht
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